Der Bundesrat hat heute entschieden, die bestehenden Massnahmen frühestens Anfang September anzupassen. In der Weiterbildung gilt also weiterhin die Masken- und Abstandspflicht. Mit einem weiteren Präsenzverbot ist aber nicht zu rechnen.
Aufgrund der unsicheren epidemiologischen Lage hat der Bundesrat beschlossen, an den geltenden Massnahmen festzuhalten. Wie er ein seiner Medienmitteilung festhält, «hat neu der Schutz der Spitalstrukturen und nicht mehr der Schutz der nicht geimpften Bevölkerung Vorrang.»
Massnahmen in der Weiterbildung
In Präsenzveranstaltungen müssen also wie bisher Masken getragen und die Abstandsregeln eingehalten werden. Ausnahmen von der Maskenpflicht sind für vortragende Personen vorgesehen sowie in Situationen, in denen die Maske den Unterricht wesentlich behindert.
Bei Weiterbildungsveranstaltungen, zu denen nur Personen mit Covid-Zertifikat zugelassen werden, entfallen die Masken- und die Abstandspflicht.
Lagebeurteilung am 1. September
An diesen Regeln wird sich bis Anfang September nichts ändern. In seiner Medienmitteilung stellt der Bundesrat zudem klar, dass er auch bei steigenden Infektionszahlen keine Verschärfung der Massnahmen plant, solange nicht mit einer Überlastung des Gesundheitssystems zu rechnen ist. Ein strenges Massnahmendispositiv sei in dieser Phase der Pandemie nicht verhältnismässig, stellt der Bundesrat fest. Mit einem weiteren Präsenzverbot für die Weiterbildung ist also vorerst nicht zu rechnen. Der SVEB begrüsst diesen Entscheid, da er der Branche eine Planungsperspektive ermöglicht.
Bild: Coronavirus