Digitale Kluft: Bundesrat sieht Handlungsbedarf, will aber keine neue Strategie


Digitale Kompetenzen werden für die gesellschaftliche Teilhabe immer wichtiger. Doch nicht alle Menschen in der Schweiz profitieren gleichermassen von der Digitalisierung. Ein neuer Bericht des Bundesrats zeigt, welche Bevölkerungsgruppen besonders von digitaler Ausgrenzung betroffen sind und welche Rolle Weiterbildung dabei spielt.

Digitale Technologien prägen immer mehr Lebensbereiche – von der Arbeit über Behördengänge und Gesundheitsfragen bis zur sozialen und politischen Teilhabe. Gleichzeitig bestehen weiterhin deutliche Unterschiede beim Zugang zu digitalen Angeboten, bei den notwendigen Kompetenzen und bei der Fähigkeit, digitale Technologien für die eigenen Bedürfnisse zu nutzen.

Der Bundesrat untersucht diese «digitale Kluft» in einem Bericht in Erfüllung des Postulats Weber (23.3621). Als besonders gefährdet nennt er Menschen ab 60 Jahren, Personen mit niedrigem Bildungsniveau oder ohne nachobligatorische Ausbildung, Menschen in finanziell prekären Situationen sowie Personen in unqualifizierten Tätigkeiten. Auch Menschen mit Behinderungen können von digitaler Ausgrenzung betroffen sein. Bei Personen der ersten Migrationsgeneration kann insbesondere eine andere Erstsprache einen zusätzlichen Risikofaktor darstellen.

Dabei warnt der Bericht vor einer zu einfachen Trennung zwischen digital versierten und digital ausgeschlossenen Menschen. Häufig kommen mehrere Risikofaktoren zusammen, und die digitalen Kompetenzen innerhalb der einzelnen Bevölkerungsgruppen unterscheiden sich stark.

Weiterbildung als Hebel für digitale Teilhabe

Um die digitale Kluft zu verringern, verfolgt die Schweiz zwei sich ergänzende Ansätze. Einerseits sollen digitale Angebote von Beginn an möglichst barrierefrei gestaltet werden. Andererseits sollen Aus- und Weiterbildungsangebote Menschen dabei unterstützen, die notwendigen digitalen Kompetenzen zu erwerben.

Eine zentrale Herausforderung bleibt dabei, Personen mit besonderem Unterstützungsbedarf überhaupt zu erreichen. Der Bundesrat verweist deshalb auf die Bedeutung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren – etwa Organisationen und Fachpersonen, die direkten Kontakt zu den Zielgruppen haben.

Weiterbildungsangebote sollten zudem möglichst niederschwellig sein. Dazu gehören geringe oder keine Kosten, eine gute geografische Erreichbarkeit, passende Kurszeiten und einfach verständliche Informationen. Solche Angebote benötigen allerdings zusätzliche Ressourcen, da potenzielle Teilnehmende teilweise bereits vor Beginn einer Weiterbildung gezielt angesprochen, informiert und begleitet werden müssen.

Keine neue nationale Strategie geplant

Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass bereits zahlreiche Initiativen zur Förderung digitaler Kompetenzen und zur Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit bestehen. Das heutige System sei grundsätzlich geeignet, auf unterschiedliche Bedürfnisse und technologische Entwicklungen – insbesondere im Bereich der künstlichen Intelligenz – zu reagieren.

Eine neue nationale Strategie zur digitalen Inklusion hält der Bundesrat deshalb derzeit nicht für erforderlich. Auch zusätzliche Massnahmen oder finanzielle Mittel sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorgesehen. Bestehende Massnahmen sollen jedoch fortgeführt und im Rahmen der vorhandenen Strukturen nach Möglichkeit verstärkt werden.

Die Digitale Verwaltung Schweiz (DVS) soll zudem im Hinblick auf die strategischen Grundlagen für die Jahre 2028–2031 prüfen, wie die digitale Inklusion in ihrer Arbeit berücksichtigt werden kann. Der Bund will weiterhin mit der Allianz Digitale Inklusion Schweiz (ADIS) zusammenarbeiten, unter anderem um die betroffenen Zielgruppen besser zu erreichen.

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