Für Zielgruppen, die an Online-Weiterbildungen nicht teilnehmen können, bleibt Präsenzunterricht erlaubt


Der Bund hat einen Teil der Unklarheiten im Zusammenhang mit der neuen COVID-Verordnung vom 28. Oktober aus dem Weg geräumt: Für Zielgruppen, denen die Voraussetzungen für eine Teilnahme an digitalen Angeboten fehlen, bleibt Präsenzunterricht weiterhin erlaubt.

Mit der neuen COVID-Verordnung vom 28. Oktober ist Präsenzunterricht in der Weiterbildung ab 2. November bis auf Weiteres verboten. Die Verordnung sieht jedoch Ausnahmen vor: Neben Einzellektionen sind dies «Unterrichtsaktivitäten, die notwendiger Bestandteil eines Bildungsgangs sind und für deren Durchführung eine Präsenz vor Ort erforderlich ist» (Art. 6d, Abs. b). Die genaue Auslegung dieser Bestimmung war zunächst unklar.

Heute morgen hat der Bund aber zumindest einen Teil der Frage beantwortet und Folgendes entschieden:

  • Für Bildungsangebote, die sich an Personen richten, welche nicht in der Lage sind, an einer Online-Bildungsveranstaltung teilzunehmen gilt die Ausnahmeregelung gemäss Art. 6d Abs. 1 let. b. Dies betrifft Personen, welche auf Grund von fehlenden Grundkompetenzen, fehlenden Kenntnissen der Landessprache, fehlenden digitalen Kompetenzen oder fehlendem Zugang zu einem internetfähigen Gerät dazu nicht in der Lage sind. Es müssen Schutzkonzepte vorliegen und die Gruppengrösse ist auf 15 Personen beschränkt. Zu beachten sind auch die kantonalen Massnahmen. Die Umsetzung dieser Ausnahmeregelung liegt in der Verantwortung der Kursanbieter. Diese sind verpflichtet, die kantonalen Vorgaben und die vorgesehenen Schutzkonzepte strikt anzuwenden.

Diese Regelung ist aus Sicht des SVEB sehr wichtig. Sie verhindert, dass Zielgruppen, denen die Teilnahme an online-Angeboten nicht möglich ist, während des Präsenzverbots aus der Weiterbildung ausgeschlossen werden.

Zur Auslegung der Ausnahmeregelung bezüglich der Unterrichtsaktivitäten, die eine Präsenz vor Ort erfordert, sind noch Abklärungen in Gang. Der SVEB setzt sich auch hier für eine rasche Klärung ein.

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