Der Bundesrat hat heute über seine Lockerungsstrategie informiert. Im ersten Öffnungsschritt per 1. März bleibt die Regelung für die Weiterbildung unverändert bestehen. Sollte sich die epidemiologische Situation in den nächsten Wochen positiv entwickeln, wird der Bundesrat aber per 22. März «den Präsenzunterricht an Hochschulen ins Auge fassen». Der SVEB geht davon aus, dass damit auch im Weiterbildungsbereich wieder Präsenzunterricht erlaubt wird.
Die vom Bundesrat in der heutigen Sitzung beschlossenen ersten Lockerungen ab dem 1. März haben wie erwartet keine Auswirkungen auf die aktuell geltenden Regeln für die Weiterbildung. Es gilt nach wie vor ein Präsenzverbot unter der Berücksichtigung der Ausnahmeregelung gemäss Art. 6d der COVID-Verordnung.
Für den zweiten Öffnungsschritt hat der Bundesrat indes ein positives Signal für die Weiterbildung gesetzt. Sollte sich die epidemiologische Situation in den nächsten Wochen positiv entwickeln, wird der Bundesrat per 22. März auch den «Präsenzunterricht an Hochschulen ins Auge fassen».
Der SVEB geht davon, dass alle Bereiche der nachobligatorischen Bildung gleich behandelt werden und somit auch im Weiterbildungsbereich wieder Präsenzunterricht erlaubt sein wird. Er fordert den Bund auf, die Lockerungsstrategie zu präzisieren und die Weiterbildung explizit zu nennen.
Die Weiterbildungsbranche leidet massiv unter dem geltenden Präsenzverbot. Die Umfrage des SVEB zur Corona-Situation zeigte für die Branche im 2020 einen Umsatzeinbruch von rund 30 Prozent. Sehr viele Anbieter befinden sich derzeit in einer äusserst schwierigen wirtschaftlichen Situation.