Neue Rechtsgrundlage für die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Weiterbildung


Am 23. Februar 2022 hat der Bundesrat die neue Verordnung zum Bundesgesetz über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung (VIZMB) verabschiedet. Die Verordnung und das Gesetz treten damit per 1. April 2022 in Kraft. Der SVEB hat bei der Vernehmlassung der Verordnung mitgewirkt und sich für die Weiterbildungsbranche eingesetzt.

Mit der neuen Rechtsgrundlage führt der Bund die langjährige Tradition der Förderung der internationalen Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung weiter. Im Vergleich zur vorherigen Gesetzesgrundlage werden ab 1. April 2022 flexiblere und dynamischere Regeln gelten.

Ausweitung der Partnerländer und Zielgruppen

Neben den internationalen Kooperationsprojekten zwischen Bildungsinstitutionen und den individuellen Mobilitätsaktivitäten werden mehrere weitere Fördermassnahmen in den aktualisierten Gesetzesgrundlagen verankert.

Insbesondere können die entsprechenden Projekte künftig über das EU-Gebiet hinausgehen. Sie werden einem breiten Zielpublikum zugutekommen, so auch den Organisationen sowie den Lernenden in der Weiterbildung.

Mitwirkung des SVEB

Neben verschiedenen politischen, wirtschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren hat sich auch der SVEB am Vernehmlassungsverfahren der Verordnung beteiligt und sich in verschiedenen Punkten für die Position der Weiterbildung in der internationalen Zusammenarbeit und Mobilität eingesetzt. In der definitiven Verordnung und im Erläuterungstext wurden zwei Hinweise des SVEB aufgenommen. Sie betreffen die physische und virtuelle Mobilität sowie die Tagespauschalen für Lernende in der Weiterbildung. Andere Punkte, die sich insbesondere auf die finanziellen Rahmenbedingungen beziehen, wurden nicht berücksichtigt.

Insgesamt bieten die Überarbeitung des Gesetzes und der Verordnung der Weiterbildungslandschaft neue Möglichkeiten in der internationalen Zusammenarbeit und Mobilität. Der SVEB unterstützt das Gesetz und die Verordnung damit grundsätzlich.

Bild: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)