In den letzten fünf Jahren hat sich das Weiterbildungsverhalten der Arbeitnehmenden verändert, belegt der «Barometer Gute Arbeit». Einiges bleibt aber auch gleich. Der Dachverband der Arbeitnehmenden fordert entsprechend mehr Mithilfe von Arbeitgebern und Politik.
Der «Barometer Gute Arbeit» ist ein Kooperationsprojekt von Travail.Suisse und der Berner Fachhochschule. Seit 2015 ermittelt er aufgrund einer repräsentativen Umfrage bei Schweizer Arbeitnehmenden repräsentative Ergebnisse zur Qualität der Arbeitsbedingungen in der Schweiz. Befragt wird eine repräsentative Stichprobe von jeweils rund 1500 Personen im Alter von 16 bis 64 Jahren.
Nach 2019 liegt erneut ein Fokus im Bereich Weiterbildung. Entsprechend habe sich in den vergangenen fünf Jahren die Form der Weiterbildung stark verändert: «Während klassische Kurse sowie Seminare und Tagungen stark abgenommen haben, sind Online-Lehrgänge und selbständiges Lernen stark gestiegen», heisst es in der Mitteilung.
Ferner habe die Unterstützung der Weiterbildungsbemühungen der Arbeitnehmenden durch die Arbeitgebenden zugenommen, zumindest was die Anrechenbarkeit an die Arbeitszeit betreffe. Nicht verändert habe sich hingegen der Anteil der Kostenübernahme. Diese sei ausserdem bei grösseren Unternehmen gegenüber den KMU deutlich ausgeprägter vorhanden und auch zwischen den einzelnen Branchen seien grosse Unterschiede deutlich. Auffallend sei weiter, dass zwar 2024 gegenüber 2019 deutlich öfter Mitarbeitergespräche (MAG) geführt werden, dass aber nach wie vor nur bei gut jedem vierten MAG auch eine mögliche Weiterbildung thematisiert wird.
Grosse Unterschiede zwischen Teilzeit- und Vollzeitangestellten
Sowohl bei der Übernahme der Weiterbildungskosten als auch bei der Anrechenbarkeit der für die Weiterbildung aufgewendeten Zeit an die Arbeitszeit erhalten Vollzeitangestellte eine deutlich bessere Unterstützung als Teilzeitangestellte. So können sich 69,3 Prozent der Vollzeitangestellten die Weiterbildung vollständig als Arbeitszeit anrechnen lassen, wohingegen dies bei Teilzeitangestellten nur bei 51,8 Prozent der Fall ist.
34 Prozent der Teilzeitangestellten (gegenüber 15 Prozent bei Vollzeitangestellten) können sich die für die Weiterbildung aufgewendete Zeit gar nicht an die Arbeitszeit anrechnen lassen. Auch hinsichtlich der Kostenübernahme der Weiterbildung durch die Arbeitgebenden zeigen sich Unterschiede zwischen den Vollzeit- und den Teilzeitangestellten. Während rund jeder und jede Dritte (30,3 Prozent) Teilzeitangestellte keine finanzielle Unterstützung durch den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin erhalten, ist dies nur bei jedem und jeder sechsten (16,7 Prozent) der Vollzeitangestellten der Fall.
«Die Unterstützung muss ausgebaut werden»
«Fast die Hälfte aller Arbeitnehmenden erhält keine oder nur eine teilweise finanzielle Unterstützung für ihre Weiterbildungsbemühungen. Es braucht eine Weiterbildungsoffensive, die Unterstützung bei den direkten und indirekten Kosten muss ausgebaut werden», fordert darum Travail.Suisse-Präsident Adrian Wüthrich.
Es sei erschreckend festzustellen, dass gerade diejenigen, die am meisten von Weiterbildung profitieren könnten, oft die wenigsten Möglichkeiten dazu erhalten. «Qualifizierung und Weiterbildung dürfen jedoch nicht Privilegien der Gutverdienenden sein. Wir fordern eine gerechtere Verteilung von Ressourcen für berufliche Weiterbildung, um alle Beschäftigten, unabhängig von ihrem Lohnniveau, gleichmässig zu fördern», so Wüthrich weiter. «Wir müssen dafür kämpfen, dass Weiterbildung zugänglich, erschwinglich und für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer attraktiv ist. Es liegt an uns, die Arbeitgeber und die Politik dazu zu bringen, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen.
Die Weiterbildung müsse ein Thema in den Unternehmen und bei den Arbeitnehmenden sein. «Wenn wir die Kompetenzen unserer Mitarbeitenden stärken, sorgen wir nicht nur für ihre persönliche Weiterentwicklung, sondern auch für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen und letztlich der gesamten Schweizer Wirtschaft.»