Travail.Suisse Formation hat die Studie «Die Gesamtarbeitsverträge und ihre Regelungen bezüglich Weiterbildung» publiziert. Mit ihr sollen Impulse für künftige GAV-Verhandlungen bezüglich Weiterbildung ausgelöst werden.
Die Studie «Die Gesamtarbeitsverträge und ihre Regelungen bezüglich Weiterbildung» ist Teil eines Projekts von Travail.Suisse Formation (TSF), wie diese in einer Mitteilung schreibt. Sie ziele darauf ab, eine Übersicht zu bieten, wie Weiterbildung in den Gesamtarbeitsverträgen von 21 Branchen geregelt ist. TSF möchte damit Impulse für künftige GAV-Verhandlungen bezüglich Weiterbildung auslösen. Ein besonderes Anliegen sei es dabei, durch gute Regelungen die Weiterbildungsbeteiligung von Personen mit erschwertem Zugang zu Weiterbildung zu erhöhen.
Insgesamt 54 GAV wurden hinsichtlich ihrer Regelungen zur Weiterbildung analysiert und 21 davon in die Studie aufgenommen. Die Analyse zeigt eine grosse Vielfalt an Lösungsansätzen, sowohl in den Formulierungen und Regelungen der GAV als auch in deren Umsetzung. Zu den zentralen Instrumenten zur Stärkung der Weiterbildung in den Branchen gehören die Bildungsurlaube, die bis zu fünf Tage dauern können, die unterschiedlichsten Regelungen zur Finanzierung der Kurse sowie zur Übernahme von Löhnen während der Weiterbildung, und die Bildungsfonds.
Weitere Ideen und Leistungen für Gruppen mit erschwertem Zugang zur Weiterbildung
Die Studie hat weitere 23 Ideen aus der Analyse der GAVs und ihrer Umsetzung ausgemacht. Dazu gehören etwa Langzeitkonten, Kurse für Wiedereinsteigende oder Quereinsteigende, E-Learningprogramme, Mitarbeitende, die als Bildungsbotschafterinnen und -botschafter auftreten, aber auch Regelungen bezüglich der Lösung von Konflikten zwischen Betrieben und den Arbeitnehmenden bei Weiterbildungsfragen.
Bei der Analysearbeit sei ein besonderes Augenmerk auf die Leistungen der GAVs bezüglich der Weiterbildung von Personen gelegt worden, die zu Gruppen mit erschwertem Zugang zur Weiterbildung gehören, schreibt TSF. Dazu zählen Personen ohne Sek-II-Abschluss, Migrantinnen und Migranten der ersten Generation und Menschen mit Behinderungen. Welche Angebote und Leistungen wurden speziell für diese Gruppen bereitstellt? Besonders wichtig seien in diesem Zusammenhang Sprachkurse, Grundkompetenzkurse und Branchenzertifikate. Ebenso bedeutsam seien Mitarbeitendengespräche, eine auf die Zielgruppe abgestimmte Kommunikation, Lohnausfallentschädigungen und Boni.
«Branchen müssen nicht alles selbst machen»
Die Studie enthält umfassende Überlegungen zu weiteren relevanten Fragen. So wurde untersucht, warum Arbeitnehmende an Weiterbildungen teilnehmen oder diese ablehnen («spielen eher individuelle, strukturelle, organisatorische oder relationale Gründe eine zentrale Rolle?») Ausserdem wurden die Weiterbildungshürden sowie Motivationsfaktoren analysiert und erläutert, warum die Förderung der Weiterbildung über GAV besonders sinnvoll ist.
Studienautor Bruno Weber-Gobet betont aber auch: «GAV-Branchen müssen bezüglich Weiterbildung und Laufbahnplanung nicht alles selbst machen. Sie können auch profitieren von nationalen Projekten wie zum Beispiel von den angebotenen Grundkompetenzkursen der Kantone, des Firmen- oder Branchenprojektes ‘Einfach besser!… am Arbeitsplatz’ oder dem Laufbahnplanungsprojekts ‘viamia’. Die GAV-Branchen können diese unter ihren Mitgliedern propagieren, allenfalls sogar finanziell und/oder zeitlich unterstützen.»