Zwei Entscheide für die Arbeitsintegration


Das Parlament hat sowohl eine parlamentarische Initiative als auch eine Motion angenommen, in denen es darum geht, Arbeitssuchende wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Weiterbildung spielt dabei eine wichtige Rolle.

Die parlamentarische Initiative Roduit verlangte eine explizite Verankerung von Aus- und Weiterbildung im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG). Die Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit beider Räte haben diese im April gutgeheissen. Jene des Nationalrats ist nun damit beauftragt, den Revisionsentwurf auszuarbeiten.

Aktuell hält das AVIG fest, «drohende Arbeitslosigkeit verhüten, bestehende Arbeitslosigkeit bekämpfen und die rasche und dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt fördern» zu wollen. Gemäss parlamentarischer Initiative sollte dieser Zweck ausdrücklich ergänzt werden, dahingehend, dass künftig auch Langzeitarbeitslosigkeit und strukturelle Arbeitslosigkeit durch geeignete Massnahmen im Bereich der Aus- und Weiterbildung verhindert werden.

Die Ergänzung des Zweckartikels im AVIG soll das inländische Arbeitskräftepotenzial stärken und die nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt verbessern.

Unterstützung nach Unterbruch

Auch die Motion zugunsten eines nationalen Programms «Supported Re-Entry» wurde angenommen. Sie soll Menschen unterstützen, die nach einer mehrjährigen Unterbrechung wieder eine Stelle finden wollen.

«Supported Re-Entry» zielt darauf ab, über mehrere Monate hinweg eine individuelle Begleitung in Form von Coaching sowie einen besseren Zugang zur Finanzierung von Weiterbildungen anzubieten. Das Projekt richtet sich auch an Personen ohne Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung, die oft von den bestehenden Massnahmen ausgeschlossen bleiben. So soll die berufliche Eingliederung den Lebensläufen, den familiären Gegebenheiten und den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes Rechnung tragen.

Der SVEB begrüsst die Entscheide, da sie die Weiterbildung im Rahmen der Arbeitsmarktintegration stärken.

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