Kampf gegen die Sparpläne des Bundes in der Weiterbildung

Der Bundesrat will im Rahmen seines Sparprogramms massiv bei der Weiterbildung sparen. Das hätte verheerende volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Folgen. Der SVEB setzt sich mit allen Mitteln dafür ein, dass dies nicht passiert.

In der BFI-Botschaft 2025–2028, die im September 2024 vom Parlament verabschiedet wurde, legte der Bundesrat die Förderung der Weiterbildung als strategische Priorität fest. Dies aus gutem Grund: Sämtliche relevanten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen führen zu einem erhöhten Weiterbildungsbedarf. Zu nennen sind insbesondere der Fach- und Arbeitskräftemangel, die digitale Transformation (inkl. den Entwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz) sowie die grüne Transformation.

Der Bundesrat betonte in der BFI-Botschaft sogar, dass sich Kürzungen in der Weiterbildung in Folgekosten etwa bei der Arbeitslosenversicherung und der Sozialhilfe niederschlagen würden (unter «2 Bundesbeschluss über die Finanzierung der Weiterbildung in den Jahren 2025–2028»).

Umso mehr verstörte die überraschende Kehrtwende nur wenige Monate nach der Verabschiedung der BFI-Botschaft: Der Bundesrat will im Rahmen des «Entlastungsprogramms 27» bei der Weiterbildung massiv sparen. Ohne Begründung und ohne jegliche fundierte Analyse der Auswirkungen schlägt er vor, auf Fördermittel für die Weiterbildung zu verzichten oder diese massiv einzuschränken.

Inwiefern ist die Weiterbildung betroffen?

Folgende Massnahmen betreffen die Weiterbildung:

  • die Streichung der Bundesgelder für die Förderung der Grundkompetenzen Erwachsener
  • die Streichung der Unterstützung der Leistungen der Organisationen der Weiterbildung (zu denen auch der SVEB gehört)
  • die Kürzung der Bundesbeiträge für Projekte im Bereich der berufsorientierten Weiterbildung auf max. 50 Prozent
  • die Streichung der Fördergelder für die Weiterbildung im Bereich Bildung und Umwelt
  • die Kürzung der Gelder für internationale Mobilität und Kooperationsprojekte im Bereich der Weiterbildung
  • die Änderung des Subventionsgesetzes

Sichtweise des SVEB

Aus Sicht des SVEB demontiert der Bundesrat damit seine eigene Weiterbildungspolitik der letzten Jahre, missachtet die Ergebnisse der Bildungsforschung, die den hohen wirtschaftlichen und sozialen Nutzen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung belegen, und gefährdet wissentlich eine wichtige Ressourcenbasis der Schweizer Volkswirtschaft.

Die Massnahmen führen in keiner Art und Weise dazu, dass gespart werden kann. Im Gegenteil: Der vorgeschlagene Abbau der Investitionen in die Weiterbildung führt unmittelbar zu sehr hohen volkswirtschaftlichen und sozialen Kosten. Allein der Verzicht auf die Fördermassnahmen im Bereich Grundkompetenzen hat durch den Abbau von dringend notwendigen Förderangeboten massive volkswirtschaftliche und soziale Kosten zur Folge.

Der SVEB lehnt das vom Bundesrat vorgelegte Sparpaket darum entschieden ab.

Argumente im Detail

Folgende Argumente sprechen gegen die Sparmassnahmen:

  • Die Streichung der Bundesmittel zur Förderung der Grundkompetenzen führt zu einem direkten Abbau von dringend notwendigen Weiterbildungsangeboten in den Bereichen Lesen und Schreiben, Alltagsmathematik sowie IKT. Dies ist gegenüber den 1.67 Millionen Erwachsenen in der Schweiz mit Förderbedarf im Bereich Grundkompetenzen verantwortungslos. Die Massnahme führt zudem direkt zu massiven sozialen und wirtschaftlichen Kosten.
  • Die Streichung der Bundesmittel für die Leistungen der Organisationen der Weiterbildung führt dazu, dass unabdingbare, systemrelevante Leistungen für das Weiterbildungssystem komplett wegfallen. Das Weiterbildungssystem in der Schweiz wird dadurch massiv geschwächt. 
  • Die Streichung der Bundesgelder für die Förderung von Bildung und Umwelt führt zu einem direkten Abbau von dringend notwendigen Weiterbildungsangeboten und Projekten im Bereich Klima und Umwelt. Die Ziele des Bundesrats in der Nachhaltigkeits- und Klimapolitik können dadurch nicht erreicht werden.
  • Die Reduktion der Beiträge an Projekte der berufsorientierten Weiterbildung führt zu einer deutlichen Reduktion von Projekten und damit zu weniger Innovation und Qualitätsentwicklung. Die Ziele der Projektförderung können nicht mehr erreicht werden.
  • Die Kürzung der Bundesgelder für internationale Mobilitäts- und Kooperationsprojekte führt dazu, dass das Potential der internationalen Zusammenarbeit im Weiterbildungsbereich und damit des Wissenstransfers nicht genutzt werden kann. Dies erhöht unmittelbar die Entwicklungskosten im Inland und schwächt dadurch direkt die Schweizer Wettbewerbsfähigkeit.
  • Die Anpassung des Subventionsgesetzes, wonach Finanzhilfen des Bundes 50 Prozent der Kosten der unterstützten Aufgabe nicht übersteigen sollen, hat zur Folge, dass ein grosser Teil der systemrelevanten Leistungen der Organisationen der Weiterbildung nicht mehr finanzierbar ist. Die Leistungen müssen entsprechend abgebaut werden, was direkt zu einer Schwächung des Weiterbildungssystems führt. Die neue Regelung ist zudem eine existentielle Bedrohung für die betroffenen Organisationen.

Weiteres Vorgehen

Der SVEB setzt sich mit aller Kraft gemeinsam mit seinen Partnern politisch gegen die Sparpläne ein. In einer Vernehmlassungsantwort zeigt er auf, welche Konsequenzen die Kürzungen hätten.

Zusammen mit anderen Verbänden lanciert der SVEB eine Allianz gegen die Sparpläne und äussert in einem offenen Brief seine Bedenken.

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