Neues Schwellenniveau für Grundkompetenzen Erwachsener


Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hat erstmals ein Schwellenniveau für die Grundkompetenzen Erwachsener veröffentlicht. Es konkretisiert, welche Fähigkeiten in den Bereichen Sprache, Mathematik sowie Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) noch zu den Grundkompetenzen gehören und wo weiterführende Kompetenzen beginnen.

Das Schwellenniveau soll zu einem einheitlichen Verständnis der Grundkompetenzen beitragen. Es dient Bund und Kantonen insbesondere als Orientierung bei der Beurteilung von Subventionsgesuchen von Bildungsanbietern. Gleichzeitig ersetzt das neue Dokument die bisherigen Orientierungsrahmen des SBFI für Sprache, Mathematik und IKT.

Das SBFI definiert die Schwelle handlungsorientiert. Grundkompetenzen sollen so weit entwickelt sein, dass Erwachsene konkrete Aufgaben in vertrauten Situationen verstehen und bewältigen und ihre Fähigkeiten auch auf neue Situationen übertragen können. Sie sollen damit unter anderem ihren Alltag möglichst selbstständig gestalten, mit Behörden interagieren, am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilnehmen, ihre Arbeitsmarktfähigkeit erhalten und Zugang zu einer beruflichen Qualifikation finden können.

Wo die Grundkompetenzen enden

Für die einzelnen Bereiche bedeutet dies:

  • Sprache: Zum Grundkompetenzbereich gehören Lesen, Schreiben und die mündliche Ausdrucksfähigkeit in einer Landessprache. Entscheidend ist, Sprache in alltags-, gesellschafts- und arbeitsbezogenen Situationen einsetzen zu können – beispielsweise Informationen verstehen, sich verständlich ausdrücken und schriftlich kommunizieren zu können.
  • Mathematik: Die Schwelle umfasst mathematische Fähigkeiten, die zur Bewältigung konkreter Situationen benötigt werden. Dazu gehört, mit Zahlen, Grössen, Mengen und mathematischen Informationen so umgehen zu können, dass alltägliche und berufliche Aufgaben selbstständig gelöst werden können.
  • IKT: Bei den digitalen Grundkompetenzen geht es darum, digitale Geräte und Anwendungen für konkrete Aufgaben nutzen zu können – etwa Informationen suchen und bearbeiten, digital kommunizieren oder digitale Dienstleistungen in Alltag und Beruf verwenden zu können.

Oberhalb dieser Schwelle beginnen weiterführende Kompetenzen. Damit schafft das SBFI erstmals einen gemeinsamen Referenzpunkt dafür, bis wohin Angebote als Förderung von Grundkompetenzen verstanden werden können. Das ist insbesondere für Kantone und Bildungsanbieter relevant, die entsprechende Angebote planen oder über die öffentliche Förderung von Kursen entscheiden.

Das SBFI hat das 45-seitige Schwellenniveau am 25. August 2026 veröffentlicht. Die Definition knüpft an Artikel 13 des Weiterbildungsgesetzes an, wonach Grundkompetenzen eine Voraussetzung für lebenslanges Lernen sowie für die Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben bilden.

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