AdA-Modulkurse: Neuregelung Präsenzzeiten


Der Bundesrat hat entschieden, die am 17. Dezember 2021 verabschiedeten Corona-Massnahmen bis Ende März 2022 zu verlängern. Darum darf nun in allen AdA-Modulkursen – mit Ausnahme des Kurses Modul 2 (Gruppenprozesse) – die Netto-Präsenzzeit bis zu 100% durch Distance Learning ersetzt werden. Dies gilt bis 31. März 2022.

Das AdA-System (Ausbildung der Ausbildenden) umfasst Ausbildungen, die in Modulkursen angelegt sind. Seit Beginn der Corona-Krise hat die Qualitätssicherungskommission AdA laufend neue Sonderregelungen für die Durchführungsart der Module beschlossen.

Distance Learning statt Präsenzunterricht

Ab sofort bis 31. März 2022 kann in allen AdA-Modulen – mit Ausnahme des Moduls 2 (Gruppenprozesse) – die Netto-Präsenzzeit bis zu 100% durch Fernunterricht ersetzt werden. Dabei ist der Einsatz der Lernformen so zu wählen, dass die modulspezifischen Inhalte bearbeitet und die Kompetenzen erreicht werden.

Bei Fragen unterstützen wir Sie gerne: Geschäftsstelle AdA, Tel. 0848 33 34 33, ada@alice.ch.

Bild: Distance Learning