Lösungen für die Pensionskassen-Thematik in der Weiterbildung gesucht


Rund ein Drittel der Ausbildenden erreicht die Eintrittsschwelle in die Pensionskasse nicht, weil sie ein tiefes Pensum haben – oder mehrere. In der Politik gibt es Bestrebungen, diese auch in anderen Branchen bekannte Situation zu verbessern.

Das Weiterbildungsfeld sieht sich – wie viele andere Branchen auch – mit einer Vorsorge-Thematik konfrontiert: Viele Ausbildende mit kleinen Pensen, die nicht als Selbstständige tätig sind, erreichen mit ihrem Jahreslohn die Eintrittsschwelle für die Aufnahme in die Pensionskasse nicht (im Jahr 2026 liegt diese Schwelle bei 22’680 Franken).

Das bedeutet, dass die Betroffenen für die geleistete Arbeit keine Altersvorsorge in der zweiten Säule anhäufen können und auch keinen Versicherungsschutz haben. Sie sind damit schlechter versichert als Ausbildende mit höheren Jahreslöhnen.

Gemäss Angaben der Anbieter trifft dies auf rund 35 Prozent der Ausbildenden zu.

Mehrere Motionen eingereicht

Auf politischer Ebene wurden mehrere Versuche unternommen, gegen diesen Umstand etwas zu unternehmen.

So gab es zum Beispiel die Motion Broulis «Personen mit geringem Einkommen oder mit mehreren Arbeitsverträgen Zugang zur zweiten Säule ermöglichen», welche verlangte, dass die Eintrittsschwelle auf unter 20’000 Franken gesenkt wird. Oder die Motionen von Mathilde Crevoisier Crelier «Berücksichtigung der Care-Arbeit endlich auch in der zweiten Säule» und von Pierre-Yves Maillard «Dem Kaufkraftverlust der Renten in der zweiten Säule entgegenwirken».

Postulat fordert Lösungsvorschläge

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates SGK-S hat Ende April diese Vorstösse vorberaten.

Sie hielt eine Gesamtsicht bei der Weiterentwicklung der 2. Säule für zentral und hat deshalb einstimmig das Postulat «Verbesserungspotenzial in der beruflichen Vorsorge» eingereicht. Damit soll der Bundesrat beauftragt werden, mögliche Lösungsansätze für die Reduktion der Anzahl Gutschriftensätze, einen früheren Sparbeginn, eine Verbesserung der Situation von Mehrfach- und Teilzeitbeschäftigten sowie freiwillige Sparmöglichkeiten aufzuzeigen. Dabei sollen insbesondere auch die Finanzierung und allfällige Kompensationsmassnahmen für Übergangsgenerationen berücksichtigt werden.

Das Postulat ersetzt damit die oben genannten Motionen.

Möglichkeit für Arbeitgeber

Seit Anfang 2026 gibt es eine neue Möglichkeit der Auffangeinrichtung für Mehrfachbeschäftigte: den freiwilligen Vorsorgeplan AN Plus. Er eignet sich für Arbeitgeber, die ihren Angestellten ein höheres Altersguthaben aus der beruflichen Vorsorge ermöglichen wollen. Zusätzlich gewährt AN Plus einen höheren Versicherungsschutz bei Invalidität und Tod. Es können Jahreslöhne ab 2500 Franken versichert werden.

Dahinter steht die Stiftung Auffangeinrichtung BVG: Im Auftrag des Bundes versichert die Non-Profit-Organisation Arbeitgeber und Einzelpersonen in der beruflichen Vorsorge (BVG) und bietet Freizügigkeitskonten an.

Weitere Informationen