Europäischer Austausch und internationale Kooperationen in der Weiterbildung

Die nationale Agentur zur Förderung von Austausch und Mobilität im Bildungsbereich Movetia unterstützt – im Auftrag von Bund und Kantonen – verschiedene Mobilitäts- und Kooperationsprojekte auf allen Bildungsstufen.

Im Rahmen von Erasmus+ fördert Movetia einerseits internationale Kooperationsprojekte, in welchen Partnerinstitutionen aus verschiedenen Ländern gemeinsam ein praxisnahes Produkt für den Weiterbildungsbereich erarbeiten. Andererseits unterstützt die Agentur Mobilitätsprojekte, bei denen Fachleute aus dem Ausland für einen Austausch in die Schweiz eingeladen und umgekehrt aus der Schweiz Aufenthalte im Ausland geplant werden.  

Maximal 60 Prozent der Personal- und Sachkosten der Schweizer Institution, die einen direkten Zusammenhang mit dem Projekt haben, werden von Movetia übernommen. Mindestens 40 Prozent der Projektfinanzierung muss die Schweizer Institution selbst bereitstellen oder über andere Quellen (z.B. Eigenmittel/weitere Drittmittel) finanzieren.

Hinweis: Movetia unterstützt die Teilnahme von Personen mit besonderen Bedürfnissen und Mobilität. Durch allfällige Hindernisse anfallende Mehrkosten werden von Movetia geprüft und gegebenenfalls erstattet. 

Was genau sind internationale Kooperationsprojekte? 

Bei den internationalen Kooperationsprojekten kann unterschieden werden zwischen Kooperationspartnerschaften Erasmus+ und Kooperationen mit Schweizer Leitung (ehemals Internationales Programm). 

Bei Kooperationspartnerschaften Erasmus+ arbeiten Schweizer Institutionen aus dem Weiterbildungsbereich mit mindestens drei Institutionen aus dem Ausland an einem gemeinsamen Projekt. Die Projekte finden hauptsächlich in Europa statt und dauern in der Regel zwischen eins und drei Jahren. Ziel ist es, die internationale Zusammenarbeit und die institutionelle Vernetzung zu fördern, neues Wissen und neue Praktiken zu generieren und den Erfahrungsaustausch zu stärken. Darüber hinaus soll die Qualität und die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Bildungssystems weiterentwickelt werden. Im Zentrum stehen die Entwicklung der Institutionen und deren Aktivitäten und Angebote. Die Schweizer Bildungsinstitutionen nehmen an den Kooperationsprojekten als assoziierte Partner teil. Eine Schweizer Projektleitung ist damit ausgeschlossen. 

Bei Kooperationen mit Schweizer Leitung (ehemals Internationales Programm) arbeiten Schweizer Institutionen aus dem Weiterbildungsbereich mit mindestens einer Institution aus dem Ausland an einem gemeinsamen Projekt. Die Projekte können weltweit stattfinden und dauern in der Regel bis zu zwei Jahre. Ziel ist es, zu einem aktuellen Thema gemeinsam Bildungskonzepte, Programm oder Tools zu entwickeln, die der Bildung in der Schweiz einen Mehrwehrt bringen sollen. Eine Schweizer Bildungsinstitution koordiniert jeweils das Gesamtprojekt. 

Wie laufen internationale Kooperationsprojekte ab? 

Projektkonzeption: 
Hat sich eine Schweizer Bildungsinstitution dazu entschlossen an einem Kooperationsprojekt mitzuwirken, kann sie sich entweder einem bereits bestehenden Projektteam anschliessen oder gemeinsam mit geeigneten europäischen Partnerinstitutionen ein Projekt planen und eine (eigene) Projektidee in einer Kooperationspartnerschaft vertiefen. (Hinweis: Die Schweizer Teilnahme muss im europäischen Antrag beschrieben und begründet sein.) Von der Schweizer Institution wird zusätzlich ein separater Förderantrag verfasst und bei Movetia eingereicht. Wird ein Antrag auf europäischer Ebene angenommen, prüft Movetia die Teilnahme der antragstellenden Institution.  

Projektumsetzung: 
Der Projektstart und die Projektdauer entsprechen den im europäischen Antrag festgelegten Daten. Alle geplanten Aktivitäten finden während der Projektlaufzeit statt. Die Ergebnisse sollen durch die Schweizer Institution kontinuierlich verbreitet und möglichst breit geteilt werden, beispielsweise durch die Teilnahme an Konferenzen, das Publizieren von Artikeln, das Teilen von Inhalten über Kanäle wie Newsletter, Social Media oder Blogs oder durch Gespräche mit dem eigenen Netzwerk. Änderungen am Projekt (z.B. Dauer, Projektpartnern, Budget) müssen Movetia in einem speziellen Antrag mitgeteilt, erneut geprüft und genehmigt werden.  

Projektträger sind während der gesamten Projektlaufzeit dazu verpflichtet Movetia Bericht zu erstatten (z.B. in Form eines Zwischenberichts), Projektergebnisse inklusive Publikationen zuzustellen, eine angemessene Buchhaltung zu führen und sich für angekündigte Monitoringbesuche zur Verfügung zu stellen.  

Projektabschluss: 
Nach Ablauf der Projektlaufzeit muss die Schweizer Institution innerhalb von 60 Tagen einen Schlussbericht verfassen und bei Movetia einreichen. Das fristgerechte Einreichen eines Schlussberichts ist Voraussetzung für die vollständige Auszahlung des Förderbetrags. 

Was genau sind Mobilitätsprojekte? 

Mobilitätsprojekte ermöglichen Auslandaufenthalte für in der Erwachsenenbildung tätiges Personal, sowohl für Einzelpersonen als auch für Gruppen. Möglich sind einerseits Aufenthalte im Ausland – in Europa und der ganzen Welt – von in der Schweiz tätigen Personen (Outgoing) oder andererseits auch das Einladen von Personal der Erwachsenenbildung aus dem Ausland in die Schweiz (Incoming). Mögliche Optionen sind beispielsweise die Teilnahme an einem Kurs, an Konferenzen, Seminaren oder Kongressen, Job Shadowing oder eine Gastdozententätigkeit. Das Ziel von Mobilitätsprojekten ist der Austausch, die persönliche und berufliche Weiterentwicklung und Förderung der fachlichen, didaktischen und persönlichen Kompetenzen. Es sind Aufenthalte zwischen 2 bis 60 aufeinanderfolgenden Tagen möglich. 

Wie laufen Mobilitätsprojekte ab? 

Mobilitätsprojekte werden über die eigene Institution geplant. Dazu muss ein Projekt-/Förderantrag verfasst werden, der Auskunft über die geplanten Aktivitäten gibt. Der Antrag muss fristgerecht eingereicht werden – die Fristen sind jeweils im März und im Oktober. Der eingereichte Antrag wird sodann von Movetia geprüft. Eine Antwort mit Informationen zur Evaluation und zum genehmigten Förderbeitrag erfolgt in der Regel innerhalb von zwei Monaten. Nach Ablauf der Projektlaufzeit muss die Schweizer Institution innerhalb von 60 Tagen einen Schlussbericht verfassen und bei Movetia einreichen. Je nach Anzahl umgesetzter Mobilitäten werden allfällige Restbeträge ausgezahlt oder es wird eine Rückforderung gestellt. 

Hinweis: Es braucht nur einen Antrag für alle an der Weiterbildung beteiligten Personen. Im selben Antrag können auch Gelder für unterschiedliche Aktivitäten im Ausland im Bereich Erwachsenenbildung beantragt werden.  

Was bringen Kooperations- und Mobilitätsprojekte meiner Organisation oder mir persönlich? 

Teilnehmende erhalten durch Kooperations- und Mobilitätsprojekte frische Ideen, entwickeln neue Ansätze und holen sich Anregungen für ihre tägliche Arbeit. Sie bringen Abwechslung in ihren Arbeitsalltag, lernen neue Menschen und Kulturen kennen und stärken ihre (interkulturellen) Kompetenzen. Ausserdem können sie sie ihre beruflichen Möglichkeiten erweitern und internationale Beziehungen aufbauen oder intensivieren.  

Für Institutionen schaffen Kooperations- und Mobilitätsprojekte ein weltoffenes, lernfreundliches Arbeitsklima, fördern die Mehrsprachigkeit und die interkulturellen Kompetenzen der Mitarbeitenden und sie intensivieren das internationale Netzwerk. Das trägt zur Bildungsqualität bei, unterstützt die Entwicklung innovativer Lehrangebote und Organisationsformen und positioniert die Organisation als innovative und attraktive Arbeitgeberin. 

Der SVEB ist gerne behilflich dabei, Anträge einzureichen oder Projektpartner zusammenzuführen.

Weitere Informationen

Kontakt

Lynette Weber
Projektleiterin Forschung und Entwicklung

+41 44 319 71 69
lynette.weber@alice.ch