Die Stadt Winterthur hat eine Bildungsstrategie für geringqualifizierte Personen erarbeitet. Sie benennt die Bereiche mit Handlungsbedarf, beinhaltet Ziele und Massnahmen. Insbesondere, um die Zielgruppe zu erreichen.
Personen, die keinen Lehrabschluss haben, sind häufiger auf Sozialhilfe angewiesen und von Armut betroffen. Die Stadt Winterthur möchte diese Menschen gemäss dem Grundsatz «Arbeit dank Bildung» unterstützen, schreibt sie in einer Medienmitteilung. Die betroffenen Personen sollen die Möglichkeit erhalten, berufliche Qualifikationen zu erlangen und fehlende Grundkompetenzen nachzuholen. Dazu gehören Lesen, Schreiben, Rechnen, mündliche Ausdrucksfähigkeit in deutscher Sprache und die Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT). So können sie ihre Chancen erhöhen, eine Stelle zu finden und diese zu behalten.
Eine Analyse der Situation in Winterthur zeigte, dass die Stadt mit 15 Prozent einen vergleichsweise hohen Anteil an Personen zwischen 20 und 64 Jahren ohne Lehrabschluss oder Maturität aufweist. Obwohl es bereits eine breite Palette an Bildungsangeboten gibt, nehmen die betroffenen Personen diese aus Gründen wie Scham, mangelnde Lese-/ Sprachkenntnisse, keine Kenntnisse des Bildungssystems oder fehlende finanzielle Mittel nicht in Anspruch.
Zielgruppe erreichen, Bildungsbedarf abklären, Bildung ermöglichen
Die Stadt hat deshalb gemeinsam mit Partnern aus Wirtschaft und Gesellschaft eine Bildungsstrategie erarbeitet. Diese umfasst drei Schritte: Zuerst geht es darum, geringqualifizierte Personen zu erreichen, um dann ihren Bildungsbedarf abzuklären, sie zu beraten und so schliesslich Bildung zu ermöglichen.
So wurden vier Ziele mit diversen Massnahmen formuliert:
- Ziel 1: Vernetzung, Koordination und Angebote
Massnahmen: Angebotsübersicht erstellen, Netzwerk pflegen, Angebot überprüfen und weiterentwickeln, Kontakte mit für Winterthur relevanten Arbeitgeber intensiviere, rechtliche Hürden senken - Ziel 2: Geringqualifizierte Personen erreichen
Massnahmen: Multiplikatoren sensibilisieren, Fachpersonen der Sozialen Dienste schulen, Niederschwellige Informationsmittel erstellen - Ziel 3: Bildungsbedarf abklären und beraten
Massnahmen: Grundabklärung für Personen in der Sozialhilfe und Asylsozialhilfe durchführen, Abklärung für Personen ausserhalb eines Unterstützungssystems prüfen, Abklärung von Grundkompetenzen und niederschwellige Beratung koordinieren - Ziel 4: Bildung ermöglichen
Massnahmen: Arbeitsmarktstipendien ausrichten, Erwachsene geringqualifizierte Personen auf dem Bildungsweg begleiten, geringqualifizierte Jugendliche und junge Erwachsene auf dem Bildungsweg begleiten
Die Umsetzungsplanung soll im Sommer 2026 vorliegen.

