Seit dem 6. Juni 2020 sind Präsenzveranstaltungen auch mit grösseren Gruppen wieder erlaubt. Per 8. Juni haben SBFI und BAG die Grundprinzipien angepasst, welche die Grundlagen für Schutzkonzepte in der nachobligatorischen Bildung festlegen. Auch in der aktualisierten Version der Grundprinzipien wir darauf hingewiesen, dass ein Abstand zwischen allen beteiligten Personen von 2 Metern eingehalten werden sollte.
Ist das Einhalten der Distanzregel nicht möglich, ist das Tragen von Hygienemasken oder das Anbringen von Trennwänden möglich. Sind auch diese Schutzmassnahmen nicht umsetzbar, ist neu auch ein Unterschreiten des Sicherheitsabstands von 2 Meter zulässig. In diesem Fall müssen die Kontaktdaten/Präsenzlisten der anwesenden/teilnehmenden Personen erfasst werden.
Die neue Regelung des Bundes erweitert den Handlungsspielraum für Weiterbildungsanbieter massiv. Der SVEB hat auf der Grundlage der Vorgaben des Bundes sein Grobkonzept für Schutzmassnahmen in der Weiterbildung angepasst. Es kann von Weiterbildungsanbietern als Grundlage verwendet werden, um eigene Schutzkonzepte zu erstellen. Das Vorliegen eines Schutzkonzepts ist zwingende Voraussetzung, um Präsenzveranstaltungen durchzuführen. Es muss jedoch nicht vorab bewilligt werden.
Grobkonzept des SVEB, Version vom 8.6.2020