Die Strategie des Bundesrats bleibt weiterhin, die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Virus so anzulegen, dass eine Überlastung der Spitäler möglichst verhindert wird. Aus diesem Grund hatte der Bundesrat am 17. Dezember 2021 weitgehende Einschränkungen beschlossen.
In der Weiterbildung gilt seither mit wenigen Ausnahmen die 2G-Regel (geimpft oder genesen) sowie eine generelle Maskenpflicht. Diese Massnahmen sind bis am 24. Januar befristet. An seiner Sitzung vom 12. Januar 2022 hat der Bundesrat vorgeschlagen, sie bis 31. März zu verlängern.
Weitergehende Massnahmen vorbehalten
Sollte sich die Lage in den Spitälern stark verschlechtern, kann der Bundesrat unabhängig von der Konsultation rasch handeln und weitergehende Massnahmen beschliessen, etwa die Schliessung von Betrieben und Einrichtungen.
Der Bundesrat nutzt die Konsultation auch dazu, die Haltung der Kantone gegenüber einem Verbot des Präsenzunterrichts auf Tertiärstufe zu erfassen. Auf Tertiärstufe gilt bei den formalen Studiengängen aktuell die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet).
FAQ des SVEB zu den geltenden Corona-Massnahmen für die Weiterbildung
