Die Integration von Migrantinnen, Migranten und Flüchtlingen ist zentrale Aufgabe unserer Zeit. Vor einem Jahr stellte der SVEB das Thema deshalb ins Zentrum seiner bildungspolitischen Tagung und verwies auf verschiedene Problempunkte, darunter eine zu tiefe Integrationspauschale des Bundes an die Kantone.
Diese soll nun im Rahmen einer gemeinsamen Integrationsagenda von Bund und Kantonen von 6000 Franken auf einmalig 18’000 Franken pro Person angehoben werden. Dies entspricht den Berechnungen der Konferenz der Kantonsregierungen.
Verbindliche Wirkungsziele
Die Integrationsagenda sieht vor, Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen rascher in die Arbeitswelt zu integrieren. Sie legt dabei verbindliche Wirkungsziele fest, die durch einen für alle Kantone geltenden Integrationsprozess erreicht werden sollen. Zu diesen Zielsetzungen gehört, dass alle Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene nach drei Jahren Grundkenntnisse einer Landessprache haben sollen.
Wichtige Rolle der Aus- und Weiterbildung
Insgesamt kommt der Aus- und Weiterbildung im Rahmen des Integrationsprozesses eine wichtige Rolle zu. Konkrete Fördermassnahmen sollen denn auch über den Spracherwerb hinausgehen und auf die Vorbereitung auf nachobligatorische Bildungsangebote abzielen. Bei allen Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen im erwerbsfähigen Alter wird zudem künftig eine vertiefte Potenzialabklärung vorgenommen und sie sollen während des ganzen Integrationsprozesses durch eine Fachperson verbindlich begleitet und beraten werden.
Lohnende Investition
Ausgehend von rund 11’000 anerkannten Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen pro Jahr, führe dieses Vorgehen beim Bund kurzfristig zu jährlichen Mehrausgaben von 132 Mio. Franken, wie der Bundesrat schreibt. Doch die Investition würde sich lohnen, so der Bundesrat: Berechnungen würden zeigen, dass die öffentliche Hand pro eingesetzten Franken durch die Integrationsagenda bei Personen im arbeitsfähigen Alter auf lange Sicht bis zu vier Franken einsparen könnten. Die Integrationsagenda soll ab Frühjahr 2019 umgesetzt werden.
Die arbeitenden Ausländer nicht vergessen
Der SVEB begrüsst den Entscheid von Bundesrat und Kantonen. Er weist aber darauf hin, dass ein Grossteil der in der Schweiz lebenden Migrantinnen und Migranten nicht aus dem Asylbereich stammen. Insgesamt besteht auch bei den arbeitenden Migrantinnen und Migranten ein Weiterbildungsdefizit unter anderem bei den Grundkompetenzen. Damit verbunden ist ein höheres Risiko, arbeitslos zu werden. (RS)
