Der Bundesrat hat entschieden, dass Weiterbildungsanbieter ab dem 11. Mai wieder Präsenzveranstaltungen mit bis zu fünf Personen inkl. Kursleitung durchführen können. Voraussichtlich ab dem 8. Juni sollen Präsenzveranstaltungen auch mit grösseren Gruppen möglich sein.
Zur Aufnahme des Präsenzunterrichts müssen Weiterbildungsanbieter über ein Schutzkonzept verfügen und gewährleisten, dass die Vorgaben des BAG zu Hygiene und Abstand eingehalten werden. Verantwortlich für die Erstellung der Schutzkonzepte ist jeder einzelne Betrieb. Eine Genehmigung der Konzepte durch kantonale oder Bundesstellen ist nicht vorgesehen.
Der SVEB hat als Dachverband der Weiterbildung ein Grobkonzept für Schutzmassnahmen erarbeitet. Es basiert auf den Vorgaben des BAG sowie des SECO. Dieses Grobkonzept stellt wiederum die Grundlage für verfeinerte Schutzkonzepte dar, die jeder Anbieter individuell und an die jeweilige Situation angepasst ausarbeiten muss. Der SVEB stellt dafür eine Vorlage zur Verfügung, welche die Vorgaben enthält, die individuell ergänzt werden können.
Vorlage für individuelle Schutzkonzepte
Kontakt
Für Auskünfte zum Schutzkonzept:
Ronald Schenkel
Leiter Kommunikation, Marketing, Events
ronald.schenkel@clutteralice.ch
044 319 71 56