Aktuelles
- Die aktuellen Entwicklungen weisen darauf hin, dass Lehrveranstaltungen, die von öffentlichen und privaten Weiterbildungsanbietern durchgeführt werden, in der ganzen Schweiz von starken Einschränkungen betroffen sein werden.
- Im Kanton Tessin wurden im Rahmen des ausgerufenen Notstandes weiterführende Schulen für den öffentlichen Betrieb bis vorerst am 29. März bereits geschlossen.
- Einige Weiterbildungsanbieter im Tessin informieren bereits heute über ausfallende Veranstaltungen, Nachholmöglichkeiten und allfällige Rückerstattungen.
- Der SVEB empfiehlt allen Weiterbildungsanbietern dringend alle Sicherheits- und Hygienemassnahmen sofort umzusetzen und entsprechende Vorbereitungen für eine mögliche Schliessung des Kursbetriebs zu treffen.
Allgemeine Bestimmungen und rechtliche Lage
Da sich die Situation laufend ändert, empfehlen wir stets die neusten Informationen des Bundes zu beachten: Infoseite des BAG. Die wichtigsten Informationen für Weiterbildungsanbieter finden Sie hier kurz zusammengefasst:
Hygienemassnahmen
Halten Sie sich an die Verhaltens- und Hygieneregeln des BAG und teilen Sie diese allen Teilnehmenden und Mitarbeitenden mit.
Durchführung von Lehrveranstaltungen
Die Massnahmen des Bundes auf Grund der «besonderen Lage» betreffen aktuell nur Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen. Für Schulen und Universitäten sowie für Betriebe gelten aktuell keine generellen Einschränkungen. Für Veranstaltungen in kleinerem Rahmen sollen Veranstalter zusammen mit der entsprechenden kantonalen Behörde das Risiko abwägen. Kantone können auf Grund solcher Abklärungen auch kleinere Veranstaltungen verbieten.
Der SVEB empfiehlt, sich laufend über die aktuelle Situation und die Vorgaben des Bundes und des Standortkantons zu informieren, die Hygienemassnahmen und Verhaltensregeln in Betrieben und Lernveranstaltungen zu befolgen, Körperkontakt zu vermeiden und Teilnehmenden möglichst viel Abstand untereinander zu erlauben. Im Zweifelsfall ist die Durchführung mit der kantonalen Behörde abzuklären und sind die Teilnehmenden vorab zu informieren.
Wirtschaftliche Folgen und Arbeitsrecht
Das SECO stellt ein Handbuch zur betrieblichen Vorbereitung für eine Pandemie sowie Antworten auf wirtschaftliche und arbeitsrechtliche Fragen zur Verfügung. Wichtig ist, als Grundsatz zu vermerken, dass der Betrieb auch im Falle einer Pandemie das unternehmerische Risiko grundsätzlich selber trägt und der Bund nicht für Ausfälle aufgrund der «besonderen Lage» haftet. Die Übernahme allfälliger Schäden muss in jedem Einzelfall mit der eigenen Versicherung abgeklärt werden. Wenn der Ausfall von Kursen sich direkt auf behördliche Massnahmen zurückführen lässt (aktuelles Verbot von Grossveranstaltungen), kann eine Kurzarbeitsentschädigung für Mitarbeitende bei der kantonalen Behörde beantragt werden. Eine Zusammenstellung rechtlicher Fragen wird auch vom Schweizerischen Gewerbeverband zur Verfügung gestellt.
Wichtige Links:
