Die Weiterbildungsbranche befindet sich auf Grund der Corona-Krise in einer sehr schwierigen Lage. Viele Anbietende und Selbständigerwerbende sind unmittelbar in ihrer Existenz bedroht.
Seit dem 2. November 2020 gilt mit wenigen Ausnahmen ein erneutes Präsenzverbot in Unterrichtssituationen. Am 24. Februar 2021 hat der Bundesrat im Rahmen seiner Kommunikation zur Lockerungsstrategie mitgeteilt, dass im Falle einer positiven Entwicklung im zweiten Öffnungsschritt der Präsenzunterricht an Hochschulen angestrebt wird. Der SVEB begrüsst dies sehr.
Gleichbehandlung aller Einrichtungen der Erwachsenenbildung
Gemäss der bisherigen Praxis in der Corona-Krise geht der SVEB davon aus, dass damit auch Präsenzunterricht in der beruflichen und allgemeinen Weiterbildung ermöglicht wird. Aus Sicht des SVEB ist die Gleichbehandlung aller Bildungseinrichtungen, die mit Erwachsenen arbeiten, zentral.