Gleichwertigkeitsbeurteilung – Weisen Sie Ihre Bildungsleistung nach!

Die Gleichwertigkeitsbeurteilung (GWB) ist ein vom Bund anerkanntes Qualifikationsverfahren. Sie ermöglicht es erfahrenen Ausbildenden, die Modulzertifikate der AdA-Abschlüsse über den Nachweis entsprechender Kompetenzen zu erwerben und ersetzt damit den Kursbesuch. Eine fünfjährige berufliche Praxiserfahrung ist Voraussetzung.

Kompetenzen mit GWB validieren

Wenn Sie aufgrund Ihrer persönlichen Aus- oder Weiterbildung, Ihres Selbststudiums und Ihrer Erfahrung über Kompetenzen verfügen, die den Anforderungen der AdA-Abschlüsse entsprechen, können Sie eine Gleichwertigkeitsbeurteilung (GWB) – auch als «Validierung von Bildungsleistungen» bezeichnet – beantragen.

Bitte beachten Sie, dass durch eine GWB zurzeit nur die Modulzertifikate nach AdA-Baukastensystem 2015 erworben werden können. Die GWB für die neuen AdA-Module ist in Entwicklung und wird voraussichtlich ab 2024 zur Verfügung stehen.

Stufen im AdA-BaukastenAdA-AbschlussModule                       Antragsformular*
Stufe 1SVEB–Zertifikat Kursleiter/inModul AdA FA-M1GWB Stufe 1
SVEB–Zertifikat Praxisausbilder/inModul AdA PA
Stufe 2** Eidg. Fachausweis Ausbilder/inModul AdA FA-M1
Modul AdA FA-M2
Modul AdA FA-M3
Modul AdA FA-M4
Modul AdA FA-M5    
GWB Stufe 2
Stufe 3***Ausbildungsleiter/in mit eidg. DiplomModul D-M1
Modul D-M2
Modul D-M3
Modul D-M4
Modul D-M5
Modul D-M6    
GWB Stufe 3
* Für den Antrag auf GWB gibt es zu jeder Stufe ein eigenes Antragsformular.
**Auf Stufe 2 kann nach Erhalt aller fünf Modulzertifikate der Fachausweis beantragt werden.
*** Auf Stufe 3 kann nach Erhalt aller sechs Diplommodul-Zertifikate die Zulassung zur Höheren Fachprüfung beantragt werden.

GWB-Antrag: Zwei Varianten

Es gibt zwei Varianten für den Nachweis Ihrer Kompetenzen. Die Wahl der Variante ist abhängig davon, ob Sie Ihre Kompetenzen mit schriftlichen Nachweisen belegen können oder nicht, d.h. ob Sie sich formell oder nicht-formell erworbene Fähigkeiten anrechnen lassen wollen. 

Voraussetzung für beide Varianten ist der Nachweis einer mindestens 5-jährigen Praxiserfahrung (Ausnahme: Modul 1, Variante I, 2-jährige Praxiserfahrung).

Ihren Antrag beurteilen GWB-Expertinnen und -Experten; die leitende Expertin bestätigt den Entscheid. Bei Gutheissung erhalten Sie direkt die beantragten Modulzertifikate.

Die Details zum Verfahren finden Sie in der Wegleitung zur GWB.

Das AdA-Team berät Sie gerne bei Fragen zum Prozess. Wenn Sie eine inhaltliche Beratung bei der Zusammenstellung Ihres Antrags wünschen, so wenden Sie sich bitte an eine von uns anerkannte Institution.

Dokumente

Hier finden Sie alle Dokumente zur Gleichwertigkeitsbeurteilung:

Kontakt

Geschäftsstelle AdA
Gerry Weibel

Sachbearbeiter AdA Baukasten
Nationaler Koordinator eidg. Berufsprüfung Ausbilder/-in mit Fachausweis
+41 (0)44 319 71 62
gerry.weibel@alice.ch